„Jeder Mensch trägt in sich einen Samen – einzigartig und voller Möglichkeiten. Manchmal braucht er nur ein wenig Schutz, Wasser, Licht und Zeit, um zu wachsen und zu erblühen.“

Therapieablauf - Schritt für Schritt wachsen
1. Erstgespräch -
den Samen setzen
Im ersten Gespräch lernen wir uns kennen. Hier geht es darum, Ihr Kind, Sie als Eltern oder dich als Jugendlichen und die aktuelle Situation zu verstehen. Wir besprechen erste Sorgen und Wünsche und klären, ob eine Psychotherapie hilfreich sein kann.
2. Indikationsklärung – die richtigen Bedingungen schaffen
Im Anschluss prüfen wir gemeinsam, ob eine Therapie angezeigt ist und welche Form der Unterstützung passend wäre. Manchmal genügt schon eine Beratung, manchmal ist ein längerer Weg sinnvoll.
3. Probatorische Sitzungen & Diagnostik – den Boden vorbereiten
In einigen weiteren Terminen erfolgt eine vertiefte Diagnostik. Ihr Kind oder der Jugendliche hat die Möglichkeit, mich näher kennenzulernen, Vertrauen aufzubauen und zu erleben, wie wir miteinander arbeiten. Gleichzeitig verschaffe ich mir ein umfassendes Bild von den Problemen, um die beste Vorgehensweise zu planen.
4. Beziehungsaufbau – Wurzeln entwickeln
Die tragfähige therapeutische Beziehung bildet das Fundament jeder Psychotherapie. In dieser Phase entsteht Vertrauen – eine wichtige Grundlage, damit Wachstum überhaupt möglich wird.
5. Antragstellung – die Pflege sichern
Sollte eine Therapie notwendig sein, stelle ich gemeinsam mit Ihnen den Antrag bei der Krankenkasse. Bei einer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe prüfe ich mit Ihnen, welche Kosten übernommen werden.
6. Therapieablauf – das Wachstum begleiten
Nach der Bewilligung beginnt die eigentliche Therapie. In den Sitzungen arbeiten wir an den vereinbarten Zielen – spielerisch, kreativ oder im Gespräch, je nach Alter und Bedarf des Kindes oder Jugendlichen. Eltern werden regelmäßig einbezogen, damit die neuen Erfahrungen und Fortschritte auch im Alltag wachsen können. Die Sitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel wöchentlich statt.
*Jugendliche dürfen ab dem 15. Lebensjahr ihren eigenen Schutzraum generieren und eigenständig, ohne Einbezug der Eltern, eine Psychotherapie durchführen

